Nachdem in der Nachmeldefrist keine Anmeldung eingegangen ist, hat das Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am 13. Februar 2024 nachstehende Person in stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt: Frau Brigitte Trost, 1983, von Baltschieder VS und Egger-berg VS, in 5454 Bellikon, Bruggmoosstrasse 3 (neu). Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdecken des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Ablauf: 26. Februar 2024), beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR). Das Wahlbüro