Das Bestattungsamt ist zuständig für die Entgegennahme sämtlicher Meldungen von Todesfällen von Personen, die in Bellikon wohnhaft waren und von Personen, die nicht in Bellikon wohnhaft waren, jedoch in Bellikon gestorben sind.

Das Bestattungsamt organisiert in Absprache mit den Angehörigen und den Pfarrämtern die Bestattung der Verstorbenen. Es ist zuständig für die Organisation der Einsargung der verstorbenen Person und den Transport zum Friedhof, zum Krematorium oder zur Leichenhalle. Die definitive Festlegung des Bestattungszeitpunktes fällt in die Kompetenz des Bestattungsamtes.

Damit eine koordinierte Organisation möglich ist, ist bei einem Todesfall (nach Vorliegen einer ärztlichen Todesbescheinigung) als erstes das Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) zu benachrichtigen.

Das Bestattungsamt ist auch zuständig für das Friedhofwesen. Hier können für bestehende oder neue Familien-, Erd- und Urnengräber Unterhaltsverträge abgeschlossen werden.