Die Gemeinde Bellikon ist dem Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden (KESD) angeschlossen. Zur Hauptaufgabe des KESD gehört die professionelle Führung von Beistandschaften gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Weitere Informationen über den Kindes- und Erwachsenschutzdienst finden Sie hier.


In der ganzen Schweiz gilt ab 1. Januar 2013 das Kindes- und Erwachsenschutzrecht (KESR). Der Gemeinderat wurde in seiner Funktion als Vormundschaftsbehörde aufgelöst. Für die Gemeinde Bellikon liegt die Zuständigkeit neu beim Bezirksgericht Baden.

Weitere Informationen über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht finden Sie hier.