Obere Hasenbergstrasse 4
Die Gemeinde Bellikon ist dem Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden (KESD) angeschlossen. Zur Hauptaufgabe des KESD gehört die professionelle Führung von Beistandschaften gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Weitere Informationen über den Kindes- und Erwachsenschutzdienst finden Sie hier.
In der ganzen Schweiz gilt ab 1. Januar 2013 das Kindes- und Erwachsenschutzrecht (KESR). Der Gemeinderat wurde in seiner Funktion als Vormundschaftsbehörde aufgelöst. Für die Gemeinde Bellikon liegt die Zuständigkeit neu beim Bezirksgericht Baden.
Weitere Informationen über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht finden Sie hier.
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Quelle: MeteoSchweiz
per 1. Januar 2024