Hier sind die häufigsten Fragen und Antworten aufgeführt, gegliedert nach Abteilungen bzw. Themen. Die Rubrik "Alles auf einen Blick" listet alle Fragen albhabetisch auf.

Die Antworten sind grossteils mit einem Link auf externe Websites, den Online-Schalter oder mit dem Direkt-Mail an die zuständige Stelle verknüpft, damit das entsprechende Dokument heruntergeladen oder bestellt oder noch konkrete Fragen gestellt werden können.

Sollten Sie eine allgemein wichtige Frage und deren Beantwortung vermissen, sind wir für Ihre Mitteilung an den Webmaster  der Gemeinde Bellikon dankbar.

Diverse Informationen und Daten zur Abfallentsorgung finden Sie im Abfallkalender 2023.

Detaillierte Informationen zu den bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen sowie die Ergebnisse der vergangenen Abstimmungen und Wahlen können Sie hier einsehen.

Urnenöffnungszeiten
Jeweils am Abstimmungssonntag ist die Abstimmungs-Urne zwischen 09.00-09.30 im alten Schulhaus geöffnet.

Abstimmungstermine
Sämtliche Abstimmungsdaten können Sie hier einsehen.

Vorschriften für die Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder beim Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln mindestens 5 Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.

Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:

  • der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben
  • die Stimm- oder Wahlzettel sind in das Stimmzettelkuvert zu legen und dieses zuzukleben
  • das Stimmzettelkuvert sowie der Stimmrechtsausweis sind in das Antwortkuvert zu legen
  • das Antwortkuvert ist zuzukleben und rechtzeitig der Gemeindekanzlei zuzustellen.

Persönliche Stimmabgabe:

Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus. Es ist möglich, dass sich (ausschliesslich) Ehegatten sowie eingetragene Partnerschaften für die Stimmabgabe vertreten. In diesem Fall mus der Stimmrechtsausweis von dem Ehegatten resp. dem eingetragenen Partner, der sich vertreten lässt, unterzeichnet werden.

Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt. Adressanfragen haben schriftlich auf dem Postweg oder per Fax (nicht aber per E-Mail) zu erfolgen. Es ist ein Interessennachweis beizulegen.

Eine versicherte Person kann jederzeit schriftlich oder über www.sva-ag.ch unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse einen Auszug aus dem individuellen Konto (IK) verlangen.

Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem sie 21 Jahre alt werden, mit dem Entrichten von AHV-Beiträgen beginnen. Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen keine persönlichen Beiträge entrichten, wenn der Ehepartner ode die Ehepartnerin erwerbstätig ist und das Doppelte des jährlichen Mindestbeitrages entrichtet. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich.

Die Anmeldung für die AHV-Rente muss 3 - 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden. Ein Vorbezug der AHV-Rente um 1 - 2 Jahre ist möglich, wobei die Rente für die Dauer des gesamten Rentenbezuges gekürzt wird. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich.

Das Anmeldeformular für den AHV-Versicherungsausweis ist bei der Gemeindezweigstelle oder auf der Homepage der SVA Aargau erhältlich. Es ist eine Bestätigung des Arbeitsgebers oder der Gemeindezweigstelle SVA auf dem Anmeldeformular erforderlich.

Die Berg-Post ist das amtliche Publikationsorgan der Gemeinde Bellikon.

Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gelten auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich nach dem OR (Obligationsrecht), auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.

Rechtliche Auskünfte erteilt Ihnen das Arbeitsgericht Baden.

Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gelten auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich nach dem OR (Obligationenrecht), auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.

Rechtliche Auskünfte erteilt Ihnen das Arbeitsgericht Baden.

Die Baubewilligungspflicht (Baugesuch notwendig) besteht für alle Gebäude und gebäudeähnlichen Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte, Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und ander automaten, Schaukästen und dergleichen, Tiefbauten, Parkplätze, Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen oder Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.

Nicht alle Bauvorhaben brauchen eine Baubewilligung. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfalle bei der Abteilung Bau und Planung Bellikon - Widen.

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der Gemeindeschreiberin oder deren Stellvertreterin zu Papier gebracht wird. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden geblaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten (Regionales Zivilstandsamt Mellingen) beglaubigt.

Die Berg-Post ist das Publikationsorgan der Gemeinde Bellikon. Sie erscheint in der Regel zweimal monatlich jeweils am Mittwoch und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Für die Beisetzung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Reihengräber für Erdbestattungen
  • Reihengräber für Urnenbestattungen
  • Familiengrab
  • Gemeinschaftsgrab für Urnenbeisetzungen
  • Urnenwand
  • zusätzlich Urnenbeisetzung in Erdbestattungs- und Urnenreihengräbern unter bestimmten Bedingungen

Die Gemeinde übernimmt bei Bestattungen von Einwohnern von Bellikon auf dem hiesigen Friedhof folgende Leistungen und Kosten:

  • auf Wunsch das Grabgeläute, gleich welcher Konfession der Verstorbene angehörte
  • die Aufbahrung in der Leichenhalle Bellikon
  • das Öffnen und Eindecken des Grabes
  • die Beisetzung des Leichnams oder der Urne

Kostenpflichtig sind Beisetzungen im Gemeinschaftsgrab und in der Urnenwand sowie Familiengräber. Alle anderen Bestattungsformen sind unentgeltlich.

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandsvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.

Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Garantieerklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab. Diese leiten das Gesuch an das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visms wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

Die Kosten betragen Fr. 60.-- zuzüglich das Porto für B-Post.

Forderungsbetrag in Franken Gebühr
bis CHF 100.-- CHF 20.30
bis CHF 500.-- CHF 33.30
bis CHF 1'000.-- CHF 53.30
bis CHF 10'000.-- CHF 73.30
bis CHF 100'000.-- Fr. 103.30
bis CHF 1'000'000.-- Fr. 203.30
über CHF 1'000'000.-- CHF 413.30

Das Betreibungsamt wird durch die Gemeinde Oberrohrdorf geführt und befindet sich an der  Ringstrasse 8 (neben dem Zähnteschüür) in 5452 Oberrohrdorf

Auskünfte werden am Schalter des Betreibungsamtes Oberrohrdorf nach Vorlage eines Ausweises (und bei Dritten gegen Vorlage eines Interessennachweises) erteilt (Gebühr CHF 17.-- plus Porto /Kuvert). Schriftliche Auszuüge für Dritte können gegen Vorlage eines Interessennachweises ausgestellt werden.

Der Entsorgungsplatz für Altglas, Pet-Flaschen (keine Essig- oder Ölflaschen), Nespressokapseln, Aluminium, Weiss-/Stahlblech (Büchsen), Altöle (Mineral- und Speiseöle), Altkleider sowie kleine Mengen Bauschutt befindet sich beim alten Schulhaus, Dorfstrasse 6.

Da die Sammelstelle im Wohngebiet liegt, ist sie wie folgt geöffnet:

Mittwoch von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Samstag von 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr

An gesetzlichen Feiertagen ist die Sammelstelle geschlossen.

Die Erbenbescheinigung ist beim Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden, Telefon 056 200 13 13 anzufordern. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, eine solche Erbgangsurkunde schriftlich oder telefonisch zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter besteleln und haben sich entsprechend auszuweisen.

Das Erbenverzeichnis ist eine Aufstellung über alle gesetzlichen Erben. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, ein solches Verzeichnis schriftlich oder telefonisch bei der Gemeindekanzlei Bellikon, Telefon 056 485 83 83, zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter bestellen und haben sich enstprechend auszuweisen.

Die Gebühren werden nach Aufwand verrechnet.

Rentnerinnen und Rentner, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhälntissen leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Allgemeine Informationen, Merkblätter, Gesuche und Anmeldeformulare können bei der Gemeindezweigstellte SVA oder direkt unter www.sva-ag.ch bezogen werden.

Die Bildgrösse muss 35 x 45 mm (ohne Rand) betragen. Beim oberen Fotorand sind mindestens 5 mm erforderlich bis zum Haaransatz. Der Gesichtsausdruck sollte neutral sein. Das heisst, der Mund muss geschlossen sein. Ausserdem muss die Person gerade vor der Kamera sitzen, die Schultern dürfen nicht verschoben sein. Bei Brillenträgern darf das Brillengestell die Augen nicht verdecken, die Gläser dürfen nicht getönt sein und es dürfen keine Spiegelungen ersichtlich sein.

Grundsätzlich ist keine Kopfbedeckung erlaubt. Ausnahmen sind jedoch aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet. In diesem Fall gilt jedoch, dass das Gesicht mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein muss und es dürfen dabei keine Schatten ersichtlich sein.

Das Foto für die Identitätskarte und den Ausländerausweis darf nicht älter als ein Jahr sein und darf keine Knicke, Unebenheiten oder Verunreinigungen aufweisen.

Die Grüngutentsorgung in Bellikon ist gebührenpflichtig. Die Jahresvignetten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Es werden  Jahresvignetten für folgende Behälter verkauft:

a) pro Behälter bis max. 140 Liter
b) pro Behälter bis max. 240 Liter
c) pro Behälter bis max. 660 Liter
d) pro Behälter bis max. 800 Liter

Grüngutbehälter bis max. 50 Liter Inhalt (pro Leerung) und Bündel bis max. 150 cm Länge, 40 cm Durchmesser und 25 kg Gewicht sind mit einer Gebührenmarke zu versehen.

Die Grüngutmarken können nur im Volg und auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Die Hauptwohnsitzbescheinigung (auch Niederlassungsbestätigung oder Wohnsitzbescheinigung genannt) erhält nebst den Personalien auch die Angabe, seit wann eine Person in der Gemeinde angemeldet ist. Sie kostet CHF 20.--

Mit der An- oder Abmeldung des Hundes auf der Wohngemeinde muss eine Kopie des Heimtierausweises, des Impfpasses oder des Hunde-Ausweises abgegeben werden. Seit 1. Januar 2017 muss kein Sachkundeausweis mehr vorgelegt werden, der Kursbesuch wird aber weiterhin empfohlen.

Die Hundetaxe wird jährlich im Mai fällig und beträgt Fr. 120 pro Hund und Jahr.

Mit dem neuen Hundegesetz im Kanton Aargau, welches per 1. Mai 2012 in Kraft getreten ist, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter vermehrt in die Pflicht genommen. Sie sind aufgefordert, ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden. Für ein verantwortungsvolles Miteinander und zum Schutz von Landschaft und Umwelt, wird mit dem aktuellen Hundegesetz auch das Aufnehmen des Hundekots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen obligatorisch. Uneinsichtige Hundehaltende können unmittelbar mit einer Ordnungsbusse belegt werden.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindekanzlei Bellikon oder das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, gerne zur Verfügung.

Die Identitätskarte kann bei den Einwohnerdiensten beantragt werden. Hingegen sind Kombianträge (Pass und Identitätskarte) bei den Gemeinden nicht mehr möglich.

Für die Beantragung einer Identitätskarte hat der Antragsteller persönlich bei den Einwohnerdiensten vorzusprechen. Die alte Identitätskarte und ein neues Foto (wie unter Foto für Identitätskarten beschrieben) sind für die Beantragung der neuen Identitätskarte erforderlich. Auf dem Antragsgesuch für Minderjährige oder Bevormundete hat der gesetzliche Vertreter zu unterschreiben.

Bei Verlust oder Diebstahl der Identitätskarte muss bei einem schweizerischen Polizeiposten eine Verlustanzeige beantragt werden. Die neue Identitätskarte kann nur mit Vorlage der Verlustanzeige bestellt werden.

Die Kosten (inkl. Porto) betragen:
Minderjährige: CHF 35.-- (gültig für 5 Jahre)
Erwachsene:   CHF 70.-- (gültig für 10 Jahre)

Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 10 Tage.

Die Kehrichtentsorgung in Bellikon ist gebührenpflichtig. Für Graugut stehen folgende Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung:

17 Liter - Rolle à 10 Säcke
35 Liter - Rolle à 10 Säcke
60 Liter - Rolle à 10 Säcke
110 Liter - Rolle à 10 Säcke

Für die Entsorgung von Sperrgut sind Sperrgutmarken erforderlich. Brennbare, sperrige Einzelstücke wie Teppiche, Matratzen, Möbelstücke, Kunststoffobjekte etc. können bis zu den zulässigen Höchstmassen der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

a) pro Einzelstück bis max.  50 x 50 x 50 cm oder 10 kg wird 1 Marke benötigt
b) pro Einzelstück bis max. 100 x 50 x 60 cm oder 20 kg werden 2 Marken benötigt
c) pro Einzelstück bis max. 200 x 80 x 50 cm oder 50 kg werden 3 Marken benötigt.

Sowohl Säcke als auch Sperrgutmarken können nur im Volg und auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gestützt auf das Schengen-Abkommen wurde inder Schweiz per 1. März 2010 der E-Pass eingeführt. Der neue Pass enthält einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke elektkronisch gespeichert sind.

Pässe sowie Kombiangebote (Pass und Identitätskarte) können beim Passamt, Bleichemattstrasse 1 in aarau beantragt werden. Für die Erfassung der biometrischen Daten ist zwingend eine Terminreservation erforderlich (Telefon 062 835 19 28 oder www.ag.ch/passamt.

Die bisherigen Pässe 03 und Pässe 06 behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.

Die Kosten (inkl. Porto) betragen:
Pass Minderjährige: CHF   65.-- (gültig für 5 Jahre)
Pass Erwachsene:   CHF 145.-- (gültig für 10 Jahre)

Kombi Minderjährige: CHF   78.-- (gültig für 5 Jahre)
Kombi Erwachsene:   CHF 158.-- (gültig für 10 Jahre)

Provisorischer Pass:  CHF 100.-- (gültig für max. 1 Jahr)

Weitere Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch

Wenn Sie stellensuchend sind oder arbeitslos werden, melden Sie sich bitte so rasch als möglich jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit während den Anmeldezeiten direkt beim RAV Baden.

Falls Sie zu wenig Deutsch verstehen, bringen Sie bitte unbedingt eine Begleitperson mit, die für Sie übersetzen kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie schon während der Kündigungszeit verpflichtet sind, Arbeit zu suchen und dies auch nachweisen müssen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Anmeldetermin beim RAV Baden mit:

  • Identitätskarte / Pass oder Ausländerausweis
  • AHV - Ausweis / Sozialversicherungsausweis
  • Kopie des Kündigungsschreibens
  • Kopie letzter Arbeitsvertrag
  • Aktuelle Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome etc.)

Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/ravbaden

Adresse RAV Baden
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
Stadtturmstrasse 5
5401 Baden
Tel. 056 200 01 01
Fax 056 200 01 00
rav.baden(at)ag.ch 

Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Telefon 056 485 83 81.

Für die Höhe der verlangten Steuern ist die das Steueramt Bellikon-Widen in Widen zuständig. Telefon 056 649 29 49

Hier finden Sie die Wegleitung zur Steuererklärung

Hier können Sie Ihren Strafregisterauszug bestellen.

Der Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

Hier finden Sie weitere Angaben sowie die Termine.

Beim Wegzug ist eine persönliche Meldung innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten mit folgenden Unterlagen nötig:

Schweizer Staatsangehörige:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis resp. Meldebestätigung für Hauptwohnsitz
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)

Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort in der Schweiz oder im Ausland.

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis
  • Pass

Sie erhalten einen Vermerk in Ihrem Ausländerausweis für die Anmeldung am Ihrem neuen Wohnort in der Schweiz.

Bitte nehmen Sie bei einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung mindestens einen Monat vor Wegzug Kontakt mit den Einwohnerdiensten auf.

Beim Zuzug ist eine persönliche Meldung innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten mit folgenden Unterlagen nötig:

Schweizer Staatsangehörige:

  • Heimatschein bzw. Heimatausweis
  • Familienausweis oder Familienbüchlein (wenn nicht ledig)

Ausländische Staatsangehörige:

  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug aus Bulgarien, Rumänien oder einem nicht EU/EFTA-Staat)
  • Pass
  • Familienausweis oder Familienbüchlein (wenn nicht ledig)
  • Eheschein
  • Geburtsscheine der Kinder
  • Mietvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • 1 Passfoto (bei Zuzug aus einem anderen Kanton oder Ausland)
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