Die Organisation des Entsorgungswesens erfolgt über die Gemeindeverwaltung. Für das Inkasso ist die Finanzverwaltung zuständig.

Verkaufsstellen
Kehrichtsäcke, Sperrgutmarken sowie Grüngutmarken sind bei der Gemeindeverwaltung und beim Volg erhältlich. Die Jahresvignetten für Grüngutbehälter können nur bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Bestimmungen
Es gelten das Abfallreglement der Gemeinde Bellikon, welches in der Gemeindeverwaltung oder als Download unentgeltlich bezogen werden kann, sowie die Annahmebedingungen der jeweiligen Kehrichtverwertungsanlage. Das im unteren Bereich dieser Seite angehängte Merkblatt gilt als Ausführungsbestimmung im Sinne des Abfallreglementes.

Details zum Entsorgungswesen finden Sie im Abfallkalender (Daten, Orte, Gebühren).

Für allgemeine Auskünfte

Gemeindekanzlei
Telefon: 056 485 83 83
Fax: 056 485 83 88
E-Mail: gemeindeverwaltung(at)bellikon.ch