Infolge Ablauf der Grabesruhe werden auf dem Friedhof Bellikon folgende Gräber aufgehoben: 

  • Erdbestattungsgräber 1994 – 1998 (E40 – E46)
  • Urnengräber 1994 – 1999 (U14 – U21)

Als Grabräumung ist das Entfernen von Grabsteinen oder –platten und der Bepflanzung zu verstehen. Erdbewe-gungen (Ausgrabungen) erfolgen keine. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erstbestattung richtet.

Private Räumungen sind bis Ende April 2024 vorzunehmen. Vor der Wegnahme des Grabsteins ist Herr Reto Meier, Leiter Bauamt, zu informieren. Angehörige, die den Grabstein durch Dritte entfernen lassen, haben die-sen einen schriftlichen Auftrag zu erteilen, welcher vor der Entfernung der Gemeindekanzlei Bellikon, vorzu-weisen ist. 

Nach Ablauf dieser Frist (ab 1. Mai 2024) wird die Gemeinde über die noch verbliebenen Grabsteine und Be-pflanzungen verfügen und die Räumung zu Lasten der Gemeinde veranlassen. 

Zur vorgesehen Grabräumung werden bei den Eingängen zum Friedhof sowie bei den Räumungsreihen Hin-weistafeln angebracht. Für weitere Auskünfte stehen Herr Reto Meier, Leiter Bauamt (079 715 10 81), sowie die Gemeindekanzlei Bellikon (056 485 83 83) gerne zur Verfügung.