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Abmeldungen

Kinder, welche aufgrund geplanter Absenzen die Tagesstrukturen nicht besuchen können, müssen mindestens zwei Tage vorher bis 18.00 Uhr abgemeldet werden:

Kinder, welche infolge Krankheit die Tagesstrukturen nicht besuchen können, müssen bis spätestens 08.00 Uhr telefonisch abgemeldet werden:

Erfolgt keine oder eine verspätete Abmeldung, werden die Kosten für den Mittagstisch vollumfänglich verrechnet. Die Aufgabenstunde sowie die Nachmittagsbetreuung sind nicht erstattungsfähig.