Todesfall
Amtliche Todesfallmeldungen |
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08. Januar 2024 | Karl Locher |
22. Februar 2024 | Werner Weber |
24. Februar 2024 | Brigitte Lercher geb. Nierle |
05. März 2024 | Margarita Steger geb. Wettstein |
Wenn eine Person stirbt, gibt es viel Administratives zu erledigen. Die Gemeindekanzlei hilft Ihnen bei der Koordination mit den verschiedenen Ämtern.
Todesfall in Bellikon (zu Hause)
Einen Arzt (Hausarzt, Stellvertretung oder Notarzt) beiziehen. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Der Todesfall ist, unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins des Verstorbenen (sofern vorhanden), durch die nächsten Angehörigen umgehend der Gemeindekanzlei anzuzeigen. Der Bestattungstermin ist mit dem zuständigen Pfarramt und der Gemeindekanzlei zu vereinbaren. Die Gemeindekanzlei veranlasst und organisiert in Absprache mit den Angehörigen die Einsargung, die Überführung ins Friedhofgebäude und die Bestattung.
Todesfall ausserhalb von Bellikon (Spital oder Heim)
Das Spital oder das Heim stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus und leitet sie der Gemeindekanzlei automatisch weiter. Der Bestattungstermin ist mit dem zuständigen Pfarramt und der Gemeindekanzlei zu vereinbaren. Die Gemeindekanzlei veranlasst und organisiert in Absprache mit den Angehörigen die Einsargung, die Überführung ins Friedhofgebäude und die Bestattung.
Grabstätten
In Bellikon bestehen folgende Bestattungsmöglichkeiten:
- Reihengrab für Erdbestattungen
- Reihengrab für Urnenbestattungen
- Urnenbeisetzung in bestehendes Grab
- Urnenwand
- Gemeinschaftsgrab (Gebühren siehe Bestattungs- und Friedhofreglement)
Weitere Informationen (Checklisten usw.) erhalten Sie auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Reglemente |
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Bestattungs- und Friedhofreglement [4.3 MB] |