Navigieren in Bellikon

003

Bergpost

Die Artikel für die Bergpost sind der Gemeindekanzlei (gemeindeverwaltung@bellikon.ch) bis spätestens um 10.00 Uhr am jeweiligen Redaktionsschlussdatum einzureichen. Verspätete Artikel können nicht berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Publikation besteht nicht. Die Gemeindekanzlei behält sich vor, Artikel zurückzuweisen, zu kürzen oder an einem anderen Tag zu publizieren.

Regelwerk für unentgeltliche Veröffentlichungen

Bei der Berg-Post handelt es sich um ein öffentliches Publikationsorgan, welches hauptsächlich durch Steuergelder finanziert wird. Dennoch sollen nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch weitere Veröffentlichungen in Form von Leserbriefen, Berichten etc. in der Zeitung ihren Platz erhalten. Um die Aktualität als auch die Kosteneffizienz zu gewährleisten, erlassen die Gemeinderäte der vier Berg-Post-Gemeinden folgendes Regelwerk:

  • Die Inhalte der Publikationen müssen einen direkten Bezug auf Themen und Geschehnisse in den vier Berg-Post-Gemeinden aufweisen.
  • Politische Leserbriefe oder Hinweise sind nur für kommunale Abstimmungen und Wahlen zugelassen.
  • Nicht kommerzielle Konzertanlässe werden nur publiziert, wenn sie in einer Berg-Post-Gemeinde stattfinden.
  • Publikationen sollen kurz, prägnant und gut leserlich gestaltet sein. Die maximale Länge von Leserbriefen soll dabei eine halbe A4-Seite Arial 11 nicht überschreiten.
  • Einzelpublikationen und Berichte über Anlässe oder Erfolge von Privatpersonen werden nur veröffentlicht, wenn sie
    • einen direkten Bezug zum öffentlichen Leben oder zum Gemeinwesen der Gemeinde haben und
    • für eine breite Öffentlichkeit von allgemeinem Interesse sind.
  • Leserbriefe mit Werbehinweisen auf eigene oder Drittprodukte sind nicht zugelassen.
  • Tiervermisstmeldungen werden nur als kostenpflichtiges Inserat veröffentlicht.
  • Es sind maximal 3 Berichte pro Verein und pro Ausgabe (mit 1 Foto pro Bericht) zugelassen.

Die Gemeinderäte der vier Berg-Post-Gemeinden ermächtigen die Gemeindekanzleien als zuständige Redaktion ausdrücklich, im Rahmen dieses Regelwerkes Publikationen zurückzuweisen.

Alle übrigen Veröffentlichungen sowie Inserate sind kostenpflichtig. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall direkt mit der Nüssli Druck AG, Mellingen, in Verbindung.

2026

Bergpost vom:

Redaktionsschluss:

14. Januar 2026 [7.4 MB] 07. Januar 2026
28. Januar 2026 [5.8 MB] 21. Januar 2026
18. Februar 2026 [11.2 MB] 11. Februar 2026
11. März 2026 [12.7 MB] 04. März 2026
01. April 2026 [9.8 MB] 25. März 2026
22. April 2026 [9.5 MB] 15. April 2026
06. Mai 2026 [11.1 MB] 28. April 2026
20. Mai 2026 [9.7 MB] 12. Mai 2026
03. Juni 2026 [9.1 MB] 27. Mai 2026
17. Juni 2026 [14.1 MB] 10. Juni 2026
01. Juli 2026 24. Juni 2026
22. Juli 2026 15. Juli 2026
12. August 2026 05. August 2026
02. September 2026 26. August 2026
16. September 2026 09. September 2026
30. September 2026 23. September 2026
14. Oktober 2026 07. Oktober 2026
04. November 2026 28. Oktober 2026
18. November 2026 11. November 2026
02. Dezember 2026 25. November 2026
16. Dezember 2026 09. Dezember 2026

2025

2024