Navigieren in Bellikon

011

lnventuramt

Mutschellenstrasse 19, 5454 Bellikon
+41 56 485 83 83
gemeindeverwaltung@bellikon.ch
WhatsApp 24/7

Online-Schalter

Das Inventuramt ist zuständig für die Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen (§ 210 ff Steuergesetzgebung des Kantons Aargau). Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, können auch „Öffentliche- und Sicherungsinventare“, d.h. also Erbschaftsinventare, erforderlich sein. Erbinnen sowie Erben und ErbenvertreterInnen sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit dem Inventuramt in Verbindung zu setzen. 

Das Inventuramt beantwortet auch Fragen zu Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Kontaktpersonen

Treier Marco, Leiter Inventuramt
Paradela José Luca, Stv. Leiter Inventuramt
Parietti Marian, Sachbearbeiterin
Muntwyler Fynn, Lernender Kaufmann