lnventuramt
Mutschellenstrasse 19, 5454 Bellikon
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Das Inventuramt ist zuständig für die Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen (§ 210 ff Steuergesetzgebung des Kantons Aargau). Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, können auch „Öffentliche- und Sicherungsinventare“, d.h. also Erbschaftsinventare, erforderlich sein. Erbinnen sowie Erben und ErbenvertreterInnen sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit dem Inventuramt in Verbindung zu setzen.
Das Inventuramt beantwortet auch Fragen zu Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Kontaktpersonen |
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Treier Marco, Leiter Inventuramt |
Paradela José Luca, Stv. Leiter Inventuramt |
Parietti Marian, Sachbearbeiterin |
Muntwyler Fynn, Lernender Kaufmann |