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Gemeindezweigstelle SVA

Mutschellenstrasse 19, 5454 Bellikon
+41 56 485 83 83
gemeindeverwaltung@bellikon.ch
WhatsApp 24/7

Als Schnittstelle zwischen der kantonalen Ausgleichskasse und den Rentnerinnen und Rentnern nimmt die Gemeindezweigstelle SVA Anmeldungen für die AHV-/IV-Renten, Ergänzungsleistungen zur AHV-/IV-Renten sowie weitere Leistungen entgegen und steht bei allen Fragen rund um die AVH-/IV-Renten beratend zur Verfügung. Im Auftrag der Ausgleichskasse meldet die Gemeindezweigstelle SVA Nichterwerbstätige bei der Sozialversicherungsanstalt Aargau.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Einwohnerinnen und Einwohner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung erhalten. Die IPV-Anträge können bis am 31. Dezember des Vorjahres elektronisch eingereicht werden. Nach diesem Datum verfällt der Leistungsanspruch. Entsprechende Auskünfte erhalten direkt bei der Sozialversicherungsanstalt Aargau.

Kontaktpersonen

Treier Marco, Leiter Gemeindezweigstelle SVA
Paradela José Luca, Stv. Leiter Gemeindezweigstelle SVA
Parietti Marian, Sachbearbeiterin
Muntwyler Fynn, Lernender Kaufmann