Navigieren in Bellikon

Baum im Winter

Bauen

Seit dem 01. April 2023 ist die Abteilung Bau und Planung Bellikon-Widen für die folgenden Themenbereiche zuständig:

  • Öffentliche und private Hoch- und Tiefbauten
  • Kanalisationsanlagen
  • Unterhaltsarbeiten an Entsorgungsanlagen, Strassen, öffentlichen Bauten und Anlagen
  • Raum- und Nutzungsplanungen
  • Beurteilung der Baugesuche

Online-Schalter

Reglemente

Aargauische Baugesetzgebung

Die aargauische Baugesetzgebung ist im Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) und der dazugehörigen Bauverordnung (BauV) geregelt.

Grenzabstände von Grünhecken und anderen Pflanzen

Die Grenzabstände von Grünhecken und anderen Pflanzen sind im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) geregelt. Bei einer allfälligen Missachtung der Grenzabstände ist das Bezirksgericht Baden zuständig.