Bauen
Seit dem 01. April 2023 ist die Abteilung Bau und Planung Bellikon-Widen für die folgenden Themenbereiche zuständig:
- Öffentliche und private Hoch- und Tiefbauten
- Kanalisationsanlagen
- Unterhaltsarbeiten an Entsorgungsanlagen, Strassen, öffentlichen Bauten und Anlagen
- Raum- und Nutzungsplanungen
- Beurteilung der Baugesuche
Reglemente |
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Bau- und Nutzungsordnung (BNO) [1.1 MB] |
Bauzonenplan |
Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) [38 KB] |
Aargauische Baugesetzgebung |
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Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) |
Bauverordnung (BauV) |
Grenzabstände von Grünhecken und anderen Pflanzen |
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Die Grenzabstände von Grünhecken und anderen Pflanzen sind im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) geregelt. Bei einer allfälligen Missachtung der Grenzabstände ist das Bezirksgericht Baden zuständig. |