Eltern-ABC
| A | B | D | E | K | L | N | S |
|---|
A
Abwesenheiten von Lehrpersonen
Bei kurzfristigen Ausfällen gewährleisten wir die Betreuung der Schülerinnen und Schüler gemäss Stundenplan vor Ort. Unser Ziel ist es stets, Unterrichtsausfälle zu vermeiden.
Bei längerfristigen Absenzen setzen wir qualifizierte Stellvertretungen ein, um die Kontinuität des Unterrichts sicherzustellen.
Betreuung bei Absenz der Lehrpersonen: Online-Formular
Absenzen und Urlaub
Gemäss den rechtlichen Grundlagen des Kantons Aargau sind Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zum regelmässigen Unterrichtsbesuch verpflichtet, können jedoch aus wichtigen Gründen beurlaubt oder dispensiert werden. Die Zuständigkeit dafür liegt je nach Art der Abwesenheit bei der Klassenlehrperson oder der Schulleitung.
Ein zentrales Recht der Eltern ist der Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal, wobei diese vier Halbtage pro Schuljahr auch zusammengelegt oder quartalsunabhängig bezogen werden können. Ein solcher Bezug muss spätestens zwei Schultage im Voraus bei der Klassenlehrperson gemeldet werden. Wichtig ist dabei, dass der verpasste Lernstoff in der Verantwortung der Eltern aufgearbeitet werden muss und der Bezug an besonderen Schulanlässen, wie etwa Lagern oder Projekttagen, ausgeschlossen ist.
Für darüber hinausgehende Abwesenheiten kann bei der Schulleitung ein ausserordentlicher Urlaub beantragt werden. Dieser wird in der Regel nur einmal pro Zyklus bewilligt und muss mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich in Papierform eingereicht werden. Bei der Entscheidung wägt die Schulleitung zwischen der Schulpflicht und den persönlichen Bedürfnissen ab. Als anerkannte Gründe gelten hierbei insbesondere wichtige Ereignisse im persönlichen Umfeld, religiöse Feiertage sowie die Förderung besonderer Begabungen oder die Teilnahme an bedeutenden Anlässen in den Bereichen Sport, Kultur und Wissenschaft.
B
Bild-, Ton- und Textmaterial
D
Delegationsreglement der Schule Bellikon
E
Elektronische Geräte
Auf dem gesamten Schulareal gilt während des Schulbetriebs (07.00 bis 16.30 Uhr) ein grundsätzliches Nutzungsverbot für Mobiltelefone, Smartwatches und weitere elektronische Geräte. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch eine Lehrperson. Bei Missachtung werden die Geräte eingezogen und erst nach Unterrichtsschluss wieder ausgehändigt.
K
Klapp - Digitale Kommunikationsplattform
An der Schule Bellikon legen wir grossen Wert auf einen direkten und zeitgemässen Austausch mit den Eltern. Um Sie stets schnell und zuverlässig über das aktuelle Geschehen zu informieren, nutzen wir die Kommunikationsplattform Klapp. Ob wichtige Elternbriefe, Terminerinnerungen oder kurzfristige Mitteilungen aus dem Schulalltag – über Klapp erhalten Sie alle Informationen sicher und bequem direkt auf Ihr Smartphone oder Ihren Computer. Dieser digitale Weg ermöglicht es uns, den administrativen Aufwand zu verringern, Papier zu sparen und sicherzustellen, dass keine Nachricht im Schulrucksack verloren geht.
L
Lauskontrolle
Das Merkblatt stellt klar, dass Kopfläuse unabhängig von der persönlichen Hygiene bei jedem Menschen vorkommen können, wobei Kinder aufgrund ihres engen Kontakts besonders häufig betroffen sind. Die Parasiten leben ausschliesslich auf dem menschlichen Kopf, ernähren sich von Blut und sterben ohne Nahrung innerhalb weniger Tage ab. Da ein Befall verstärkt im Sommer und nach den Ferien auftritt, führt die Schule Bellikon nach den Sommer- und Sportferien systematische Kontrollen durch, über die die Eltern vorab informiert werden.
Bei einem Verdacht auf Lausbefall wird empfohlen, das nasse Haar unter Verwendung einer Pflegespülung strähnchenweise mit einem speziellen Lauskamm vom Ansatz bis zu den Spitzen durchzukämmen und das Ergebnis auf weissem Papier zu prüfen. Sollte tatsächlich ein Befall festgestellt werden, muss umgehend eine Behandlung mit Produkten aus der Apotheke oder Drogerie erfolgen. Zudem ist es zwingend erforderlich, die Schule, den Kindergarten sowie das private Umfeld zu informieren, um eine weitere Ausbreitung effektiv zu verhindern.

N
Notfallangaben
S
Schulordnung
In der Schulanlage Bellikon gehen viele Leute ein und aus. Damit sich alle wohl fühlen, gilt es, folgende Regeln einzuhalten.
- Ich verhalte mich überall im Schulhaus und auf dem Schulhausareal rücksichtsvoll und fair gegenüber allen. Ich achte auf den inneren Schiedsrichter und respektiere die Stopp-Regel.
- Wir grüssen einander.
- Im Schulhaus sind wir ruhig und gehen. Ballspielen ist ausschliesslich auf dem Pausenplatz erlaubt.
- Ich trage Sorge zum Mobiliar und zum Schulmaterial. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
- Ich halte Ordnung in der Garderobe, im Schulzimmer, im Schulhaus und auf dem Schulhausareal.
- Ich komme angemessen gekleidet zur Schule,
- Ich betrete das Schulhaus am Morgen frühestens ab 07.25 Uhr bzw. 08.15 Uhr und am Nachmittag ab 13.25 Uhr (Empfangszeit) und verhalte mich ruhig.
- Elektronische Geräte werden vor dem Betreten des Schulareals ausgeschaltet und versorgt und bleiben dies während des Unterrichts und der Pausen.
- Bevor ich das Schulhaus betrete, reinige ich die Schuhe.
- Ich trage in allen Räumen Hausschuhe. Die Turnhalle darf nur in sauberen Hallenschuhen oder Geräteschuhen betreten werden.
- Die grossen Pausen verbringe ich im Freien. Ich bleibe auf dem festgelegten Pausenareal und verlasse das Areal nur in Ausnahmefällen mit der Erlaubnis der Klassenlehrperson.
- Ich werfe weder Schnee noch andere Gegenstände gegen das Schulhaus. Das Schneeballwerfen ist ausschliesslich auf der Spielwiese erlaubt.
- Aus Sicherheitsgründen Ist es verboten, auf das Schulhausdach, die Zäune und die Goals zu klettern.
- Auf dem Pausenplatz gilt von 07.30 bis 15.05 Uhr ein Fahrverbot für Velos und alle fahrzeugähnlichen Geräte (fäG).
- Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind den Schülerinnen und Schülern untersagt.
- Das Mitführen von Feuerzeugen, Streichhölzern sowie Brandkörpern ist verboten.
- Das Mitführen von Waffen (z.B. Messer, Laserpointer, Softairguns, etc.) ist im Schulhaus und auf dem ganzen Schulhausareal verboten.
- Velos und fahrzeugähnliche Geräte werden in den dafür bestimmten Zonen versorgt. Motorisierte Fahrzeuge bleiben zu Hause.
- Vermisste Gegenstände können im Fundbüro abgeholt werden. Für Wertsachen wendet man sich an den Hauswart/an die Schulverwaltung.
- Die Verantwortung für den Schulweg liegt ausschliesslich bei den Eltern.
- Die Schule Bellikon lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigungen des Eigentums der Schülerinnen und Schüler ab.
Stand: Januar 2024