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Identitätskarte / Pass

Für eine neue Identitätskarte müssen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten vorsprechen und auf dem Unterschriften-Pad unterschreiben. Minderjährige müssen mit einem Elternteil vorsprechen, weil nebst der eigenen Unterschrift (ab 7. Lebensjahr) auch diejenige des gesetzlichen Vertreters notwendig ist.

Für den Antrag wird ein aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr) benötigt. Sie können die Fotos für die Identitätskarten auch direkt bei den Einwohnerdiensten machen lassen. Weiter kann auch ein digitales Foto per E-Mail an die Einwohnerdienste geschickt werden. Die Foto-Kriterien des Bundesamtes für Polizei sind jedoch unbedingt einzuhalten (Fotomustertafel).

Ebenfalls ist die alte Identitätskarte zur Annullierung mitzubringen.

Die Ausstellung der Identitätskarte erfolgt durch das Ausweiszentrum Aargau (Lieferfrist ca. 10 Arbeitstage). Daher werden Sie gebeten, frühzeitig eine Identitätskarte zu beantragen.

Der Pass und die Identitätskarte (Kombi-Angebot) können in einem einheitlichen Verfahren beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden (via Internet oder telefonisch). Über den genauen Verfahrensablauf erhalten Sie weitere Auskünfte auf dem Merkblatt oder unter schweizerpass.ch und ag.ch/passamt.

Die Gebühren betragen: 

Erwachsene
Identitätskarte (Zahlung bei Antragsstellung): Fr. 70.00
Kombi-Angebot (Persönliches Erscheinen beim Ausweiszentrum Aargau): Fr. 158.00

Kinder
Identitätskarte (Zahlung bei Antragsstellung): Fr. 35.00
Kombi-Angebot (Persönliches Erscheinen beim Ausweiszentrum Aargau): Fr. 78.00

Die Gültigkeit beträgt:
Kinder bis zum 3. Lebensjahr: 3 Jahre
Kinder bis zum 18. Lebensjahr: 5 Jahre
Erwachsene ab 18. Lebensjahr: 10 Jahre

Bei Verlust der Identitätskarte ist vor der Beantragung eines neuen Ausweises zusätzlich beim zuständigen Polizeiposten eine Verlustanzeige zu beantragen. Diesen müssen Sie den Einwohnerdiensten beim Neuantrag abgeben.