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Fünf Gemeinden setzen künftig auf die Kantonspolizei

Bellikon, Mellingen, Oberrohrdorf, Stetten und Tägerig haben gemeinsam verschiedene Möglichkeiten für ihre zukünftige polizeiliche Grundversorgung evaluiert. Die Evaluation ergibt ein klares Ergebnis zugunsten der Kantonspolizei Aargau. Die Gemeinde- und Stadträte aller fünf Gemeinden wollen ihren Stimmberechtigten deshalb einen Wechsel zur Kantonspolizei per 1. Januar 2029 beantragen.

Die fünf Gemeinden haben in den vergangenen Monaten die zukünftige Organisation ihrer polizeilichen Grundversorgung umfassend geprüft. Im Rahmen des Verfahrens reichten die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal, die Stadtpotizei Baden und die Kantonspolizei Aargau entsprechende Angebote ein. Diese wurden anhand einesvorgängig definierten und für alle Anbieter einheitlichen Bewertungsverfahrens beurteilt.

Breite Evaluation - klares Ergebnis

Die Evatuation umfasste rund 70 einzelne Bewertungskriterien. Beurteilt wurden insbesondere Leistungsumfang, Personalstruktur, Organisation, Vertragsmodalitäten sowie weitere qualitative und quantitative Kriterien. Der Preis wurde mit 15 Prozent gewichtet; 85 Prozent der Gesamtbewertung entfielen auf die übrigen Kriterien.

Ziel war damit nicht, den günstigsten Anbieter zu bestimmen, sondern eine fundierte Grundlage für die insgesamt überzeugendste zukünftige Lösung zu schaffen.

Die drei evaluierten Polizeiorganisationen verfügen über unterschiedliche Stärken und organisatorische Voraussetzungen. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich für die fünf Gemeinden ein klares Ergebnis zugunsten der Kantonspolizei Aargau.

Alle fünf Exekutiven beantragen den Wechsel

Nach Abschluss der Evaluation haben die Gemeinde- beziehungsweise Stadträte die Ergebnisse jeweils eigenständig politisch gewürdigt. Alle fünf Exekutiven sind zum Schluss gekommen, ihren Stimmberechtigten einen Wechsel zur Kantonspolizei Aargau per 1. Januar 2029 zu beantragen. Die entsprechenden Vorlagen werden den Einwohnergemeindeversammlungen im November 2026 zur Beschlussfassung unterbreitet. Der definitive Entscheid liegt damit bei den Stimmberechtigten der einzelnen Gemeinden.

Innerhalb des dualen Polizeisystems

Der geplante Leistungseinkauf bei der Kantonspolizei erfolgt innerhalb des dualen Polizeisystems des Kantons Aargau. Das geltende Polizeigesetz sieht für die Gemeinden unterschiedliche Möglichkeiten zur Gewährleistung der lokalen Sicherheit vor, darunter ausdrücklich auch den Leistungseinkauf bei der Kantonspolizei.

Die fünf Gemeinden nutzen damit eine vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit und entscheiden innerhalb ihrer kommunalen Verantwortung über die für sie geeignete zukünftige Organisationsform.

Zusammenarbeit mit der Regionalpolizei

Ein Wechsel ist aufgrund der bestehenden verträglichen Rahmenbedingungen per 1. Januar 2029 vorgesehen. Bis dahin bleibt die polizeiliche Grundversorgung durch die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal unverändert bestehen.

Die fünf Gemeinden werden ihre bestehenden Verpflichtungen erfüllen und die Zusammenarbeit mit der Regionalpolizei bis zu einem allfälligen Wechsel partnerschaftlich und verlässlich weiterführen.

Die detaillierten Entscheidungsgrundlagen und Anträge werden den Stimmberechtigten mit den Unterlagen zu den Einwohnergemeindeversammlungen zugänglich gemacht.