INSTRUMENTALUNTERRICHT

Die Schule Bellikon bietet keinen Instrumentalunterricht an. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2016 ist § 4 der Satzungen der Musikschule Rohrdorferberg wie folgt genehmigt worden:

"Die Musikschüler der Verbandsgemeinden haben in der Regel den subventionierten Unterricht in der Musikschule Rohrdorferberg zu besuchen. Über Ausnahmen entscheiden die einzelnen Gemeinderäte".

Der Gemeindeanteil richtet sich nach dem Reglement für den Musikunterricht an der Schule Bellikon.

Für nähere Auskünfte kontaktieren Sie bitte das jeweilige Sekretariat der Musikschule:

Musikschule Rohrdorferberg

Schulsekretariat
Tel. 056 485 62 00
oberrohrdorf.schulverwaltung(at)schulen-aargau.ch

Informationsschreiben für den Instrumentalunterricht
Anmeldeformular Musikschule Rohrdorferberg
Abmeldeformular Musikschule Rohrdorferberg