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021c

Eltern-ABC

A C E F H I L M N O

A

Abwesenheiten von Lehrpersonen

Bei kurzfristigen Ausfällen gewährleisten wir die Betreuung der Schülerinnen und Schüler gemäss Stundenplan vor Ort. Unser Ziel ist es stets, Unterrichtsausfälle zu vermeiden.

Bei längerfristigen Absenzen setzen wir qualifizierte Stellvertretungen ein, um die Kontinuität des Unterrichts sicherzustellen.

Absenzen und Urlaub

Der Besuch des Kindergartens und der Primarschule ist obligatorisch und richtet sich nach den Vorgaben des Departements für Bildung, Kultur und Sport (BKS). Als gültige Entschuldigungsgründe für das Fernbleiben vom Unterricht gelten ausschliesslich Krankheitsfälle, Arztbesuche oder ein Todesfall im nahen Verwandtenkreis. Sämtliche Absenzen sind zwingend über die Schul-App zu erfassen.

Gemäss § 38 steht den Schülerinnen und Schülern pro Quartal ein freier Halbtag zu. Diese vier Halbtage können pro Schuljahr zu zwei freien Tagen zusammengefasst werden. Die Meldung muss bei Einzelbezug mindestens drei Tage, bei kumuliertem Bezug mindestens fünf Tage im Voraus schriftlich via Schul-App erfolgen. Ein Bezug dieser Tage während der ersten Schulwoche nach den Sommerferien sowie an Schulanlässen wie Klassenlagern, Schulreisen oder Sporttagen ist untersagt.

Zusätzlich kann die Lehrperson pro Semester einen schulfreien Tag bewilligen. Ein darüber hinausgehender Urlaub ausserhalb der offiziellen Ferienzeit kann pro Kind einmal während der Kindergarten- und einmal während der Primarschulzeit beantragt werden. Entsprechende Gesuche sind schriftlich begründet mindestens drei Wochen im Voraus bei der Schulleitung einzureichen.

Allgemeine Volksschule

Umfassende Informationen zur Volksschule im Kanton Aargau erhalten Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons: schulen-aargau.ch

Anlaufstellen und Zuständigkeiten

Für schulische Anliegen ist die jeweilige Klassen- oder Fachlehrperson die erste Anlaufstelle. Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt über die offizielle E-Mail-Adresse (vorname.name@schulen-aargau.ch). Bei Themen, die die gesamte Schulstufe betreffen oder wenn in Gesprächen mit der Lehrperson keine Einigung erzielt werden konnte, steht die Schulleitung beratend und vermittelnd zur Verfügung. In ihrer Funktion fokussiert sie sich auf gemeinsame Lösungen, bei denen das Kindeswohl im Zentrum steht.

Die Schulverwaltung unterstützt Eltern bei administrativen Belangen, wie etwa Auskünften zu Terminen oder der Ausstellung von Schulbestätigungen. Für die strategische Führung sowie bildungspolitische Themen ist der Gemeinderat zuständig. Die Ressortleitung Bildung dient dabei als übergeordnete Instanz, sollten Differenzen mit der Schulleitung bestehen oder allgemeine schulpolitische Anliegen vorliegen.

C

Checks

In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn absolvieren die Schülerinnen und Schüler vier standardisierte Leistungstests, die eine unabhängige Standortbestimmung der erworbenen Kompetenzen ermöglichen. Diese sogenannten „Checks“ werden zu Beginn der 3. Klasse (Check P3) und gegen Ende der 5. Klasse (Check P5) der Primarschule sowie Mitte der 2. Klasse (Check S2) und am Ende der 3. Klasse (Check S3) der Oberstufe durchgeführt.

E

Elektronische Geräte

Auf dem gesamten Schulareal gilt während des Schulbetriebs (07.00 bis 16.30 Uhr) ein grundsätzliches Nutzungsverbot für Mobiltelefone, Smartwatches und weitere elektronische Geräte. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch eine Lehrperson. Bei Missachtung werden die Geräte eingezogen und erst nach Unterrichtsschluss wieder ausgehändigt.