Die Gemeinde Bellikon hat die Aufnahmepflicht von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern sowie Schutzbedürftigen nicht mehr erfüllt. Um das vom Kantonalen Sozialdienst geforderte Soll zu erreichen, ist die Gemeinde Bellikon verpflichtet, noch weitere Personen aufzunehmen. Kann die Gemeinde die Aufnahmepflicht nicht erfüllen, wird der Gemeinde die Kostenpauschale für die Ersatzvornahme in Rechnung gestellt.
Die Gemeinde ist daher auf die Hilfe von Privaten angewiesen. Haben Sie Kenntnis über leere Studios, Einliegerwohnungen, kleine Wohnungen, die Flüchtlingen oder Schutzbedürftigen zur Verfügung gestellt werden können? Dann melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung per Telefon 056 485 83 83 oder per E-Mail gemeindeverwaltung@bellikon.ch.
Die Gemeinde dankt Ihnen im Voraus für Ihre Bereitschaft zur Unterstützung.