Im Zusammenhang mit den vom Bundesrat am 13. Januar 2021 erlassenen Bestimmungen gelten im Gemeindehaus Bellikon folgende Grundsätze:
- Bis zum Vorliegen anderer Weisungen bleibt das Gemeindehaus zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten weiterhin geöffnet.
- Die Bevölkerung wird gebeten, den persönlichen Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren und Anliegen – wenn immer möglich – telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg anzubringen.
- Grüngutvignetten 2021 können ebenfalls telefonisch oder per E-Mail bestellt werden.
- Steuererklärungen, Rechnungen, usw. können im Eingangsbereich des Gemeindehauses in den Briefkasten geworfen werden.
- Die Hygiene- und Abstandsvorschriften sind nach wie vor einzuhalten.
- Im ganzen öffentlichen Bereich des Gemeindehauses gilt eine Maskentragepflicht.
Das Gemeindepersonal dankt für Ihr Verständnis.