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Gemeinde Bellikon
Mutschellenstrasse 19
5454 Bellikon
Tel. 056 485 83 83
Fax 056 485 83 88
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Abfallentsorgung

    Abfallkalender 2013

    Diverse Informationen und Daten zur Abfallentsorgung finden Sie im Abfallkalender 2013


    Entsorgungsplatz

    Der Entsorgungsplatz für Altglas, Pet-Flaschen (keine Essig- oder Ölflaschen), Nespressokapseln, Aluminium, Weiss-/Stahlblech (Büchsen), Altöle (Mineral- und Speiseöle), Altkleider sowie kleine Mengen Bauschutt befindet sich beim alten Schulhaus, Dorfstrasse 6.

     

    Da die Sammelstelle im Wohngebiet liegt, ist sie wie folgt geöffnet:

     

    Mittwoch von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr

    Samstag von 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr

    An gesetzlichen Feiertagen ist die Sammelstelle geschlossen.


    Grüngutentsorgung

    Die Grüngutentsorgung in Bellikon ist gebührenpflichtig. Die Jahresvignetten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Es werden  Jahresvignetten für folgende Behälter verkauft:

     

    a) pro Behälter bis max. 140 Liter

    b) pro Behälter bis max. 240 Liter

    c) pro Behälter bis max. 660 Liter

    d) pro Behälter bis max. 800 Liter

     

    Grüngutbehälter bis max. 50 Liter Inhalt (pro Leerung) und Bündel bis max. 150 cm Länge, 40 cm Durchmesser und 25 kg Gewicht sind mit einer Gebührenmarke zu versehen.

     

    Die Grüngutmarken können nur im Volg und auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.


    Kehrichtentsorgung

    Die Kehrichtentsorgung in Bellikon ist gebührenpflichtig. Für Graugut stehen folgende Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung:

     

    17 Liter - Rolle à 10 Säcke

    35 Liter - Rolle à 10 Säcke

    60 Liter - Rolle à 10 Säcke

    110 Liter - Rolle à 10 Säcke

     

    Für die Entsorgung von Sperrgut sind Sperrgutmarken erforderlich. Brennbare, sperrige Einzelstücke wie Teppiche, Matratzen, Möbelstücke, Kunststoffobjekte etc. können bis zu den zulässigen Höchstmassen der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

     

    a) pro Einzelstück bis max.  50 x 50 x 50 cm oder 10 kg wird 1 Marke benötigt

    b) pro Einzelstück bis max. 100 x 50 x 60 cm oder 20 kg werden 2 Marken benötigt

    c) pro Einzelstück bis max. 200 x 80 x 50 cm oder 50 kg werden 3 Marken benötigt.

     

    Sowohl Säcke als auch Sperrgutmarken können nur im Volg und auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.